Weinlexikon

Riesling Hochgewächs

Riesling Hochgewächs ist keine eigene Qualitätsstufe, sondern eine geschützte Bezeichnung für Qualitätswein aus reinem Riesling mit höherem Mostgewicht.

Was ist Riesling Hochgewächs?

Riesling Hochgewächs ist keine eigene Qualitätsstufe, sondern eine gesetzlich geschützte Bezeichnung innerhalb der Kategorie Qualitätswein. Geregelt ist sie in § 34 Absatz 1 der Weinverordnung. Ein Prädikatswein, also Kabinett, Spätlese oder Auslese, kann die Bezeichnung deshalb nicht tragen. Prädikatswein ist weinrechtlich eine eigene Kategorie neben dem Qualitätswein, keine Stufe darüber.

Der Wortbestandteil Gewächs steht im deutschen Weinsprachgebrauch für das Erzeugnis eines Weinbergs oder eines Betriebs, so wie in Erstes Gewächs oder Großes Gewächs. Gemeint ist also ein hochwertiges Gewächs und nicht der Wuchs der Rebe. In das deutsche Weinrecht aufgenommen wurde die Bezeichnung 1987.

Riesling Hochgewächs Wein im Glas vor Trauben und Weinberg
Riesling Hochgewächs: Ein Spitzenwein mit charakteristischer Frische und Frucht

Die drei Anforderungen

§ 34 Absatz 1 der Weinverordnung nennt genau drei Bedingungen. Erstens muss der Wein ausschließlich aus der Rebsorte Riesling stammen, eine Toleranz für andere Sorten gibt es nicht. Zweitens muss der verwendete Most einen natürlichen Alkoholgehalt aufgewiesen haben, der mindestens 1,5 Volumenprozent über dem Mindestwert liegt, der für das jeweilige Anbaugebiet vorgeschrieben ist. Drittens muss der Wein in der amtlichen Qualitätsprüfung eine Qualitätszahl von mindestens 3,0 erreichen. Für gewöhnlichen Qualitätswein genügen 1,5.

Die Verordnung nennt bewusst keinen festen Wert in Grad Oechsle, sondern einen Zuschlag. In der Praxis rechnen die Prüfbehörden die 1,5 Volumenprozent in rund 10 Grad Oechsle um. Was das konkret bedeutet, hängt vom Anbaugebiet ab: An der Mosel liegt das Mindestmostgewicht für Riesling-Qualitätswein bei 55 Grad Oechsle, für Hochgewächs also bei 65 Grad. In Rheinhessen und der Pfalz sind es 60 beziehungsweise 70 Grad. Eine pauschale bundesweite Oechsle-Angabe für Hochgewächs kann es deshalb nicht geben. Zum Kellerverfahren, etwa zum schonenden Pressen, macht die Verordnung keine Vorgaben, das beschreibt gute Arbeit im Weingut und ist keine rechtliche Voraussetzung.

  • Ausschließlich Riesling, keine Sortentoleranz
  • Mostgewicht mindestens 1,5 Volumenprozent über dem Gebietsminimum, rund 10 Grad Oechsle
  • Qualitätszahl mindestens 3,0 statt 1,5
  • Keine Vorgabe zu Restzucker, Säure oder Geschmacksrichtung
Riesling Trauben im Weinberg mit Herbstfarben
Hochwertige Riesling-Trauben für die Herstellung von Hochgewächs-Weinen

Geschmack und Verbreitung

Weil die Verordnung zum Restzucker nichts vorschreibt, finden Sie Hochgewächs trocken, feinherb und auch fruchtsüß im Handel. Anders als beim Prädikatswein ist eine Anreicherung zulässig, denn die Anforderung bezieht sich allein auf den natürlichen Alkoholgehalt des Mostes. Geschmacklich erwarten Sie Apfel, Pfirsich und Zitrus, getragen von der für Riesling typischen Säure. Zu Fisch, Geflügel und asiatischer Küche passen die Weine gut, wobei bei scharfen Gerichten die feinherben Varianten die bessere Wahl sind.

Zulässig ist die Bezeichnung in allen deutschen Anbaugebieten, aber ausschließlich für Riesling. Ein Silvaner-Hochgewächs oder Ähnliches gibt es nicht. In der Praxis begegnet Ihnen Hochgewächs vor allem an der Mosel und in Rheinhessen, insgesamt seltener als noch vor einigen Jahrzehnten. Das Rieslingsortiment finden Sie unter Riesling kaufen.

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